Fotocredits.

Copyright, Bildnachweis, Urhebernachweis, oder wie auch immer man es nennt.

Der § 13 Anerkennung der Urheberschaft sagt es klar und eindeutig. Der Urheber, hier also die Fotograf:innen, heben das Recht auf die Nennung ihres Namens im Zusammenhang mit der Reproduktion und Verbreitung ihrer Fotos. Sie können bestimmen, ob Fotos mit einer Urheberbezeichnung versehen werden müssen und wie diese im Wortlaut heißen soll. Foto: Raimund Verspohl www.raimund-verspohl-portraits.com zum Beispiel.

Das Recht auf Fotocredits besteht immer, egal in welchem Umfang Nutzungsrechte verkauft beziehungsweise abgetreten wurden. Hier herrschen offenbar Missverständnisse. So meinte jemand, den ich auf die fehlende Nennung meines Namens unter dem Foto in einer Pressemitteilung hinwies, es handle sich ja um ein bezahltes Foto. Stimmt, aber … (siehe oben).

Mehr von mir zu dem Thema bei Linkedin unter dem Titel Bildrechte. Unwissenheit, Ignoranz und Grauzonen.

Fotocredits. Nicht nur eine Frage des Prinzips.

Stell Dir vor, Dein Produkt wird auf einer Shoppingseite gezeigt aber weder der Produktname noch Dein Name werden genannt. Blöd oder? Fotocredits sind wichtige Aushängeschilder für Fotograf:innen. Aufträge ergeben sich nicht selten auch daraus, dass jemand in einer Publikation ein Foto sieht und sich dann gerne auch von den genannten Fotograf:innen porträtieren lassen möchte.

So wird ’s gemacht.

PRINT
„Foto: Raimund Verspohl, der Porträtfotograf“
–> direkt unter dem Foto oder am Ende/Fuß der Druckseite. Wenn Platz genug ist, gerne auch zusätzlich die URL: https://www.raimund-verspohl-portraits.com/

ONLINE (Blogposts, Plattformen, Veranstaltungsseiten etc.)
„Foto: Raimund Verspohl“
-> mit Link: https://www.raimund-verspohl-portraits.com

ONLINE Social Media (Instagram, facebook, LinkedIn etc.)
„Foto: Raimund Verspohl“
–> mit entsprechender Markierung/ entsprechendem Tagging
–> Instagram: @_raimund_verspohl_photography/

In Sonderfällen: Bitte gerne nachfragen.

Vielen Dank!

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