„Da schau’n wir einfach bei Google Images und laden uns passende Bilder runter. Wo ist das Problem?!“. So der Mann der Hotelbesitzerin, meiner Kundin, die mit mir zusammen ihre neue Website plante. Das ist jetzt einige Jahre her, aber an der Einstellung hat sich bei vielen bis heute scheint ’s wenig verändert. Fehlende Kenntnis zum Thema Bildrechte? Mangelnde Wertschätzung? Beides?
Bildrechte klären. Immer.
Wer Bildmaterial veröffentlichen will, muss sich im Vorfeld darüber informieren, ob und wie er das darf. Verwendest Du ein Foto ohne die entsprechenden Nutzungsrechte zu haben, kann das teuer werden. Die Nutzungsrechte können entweder direkt beim Urheber oder bei der Agentur, die selbigen vertritt, eingeholt beziehungsweise gekauft werden. Nutzungsrechte können von null bis mehrere Hunderttausend Euro und mehr kosten. Je nachdem, was alles beinhaltet werden soll. Dabei spielen unter anderem Reichweite der Veröffentlichung und Zeitraum eine entscheidende Rolle.
An dieser Stelle möchte ich noch einmal auf das Thema Fotocredits hinweisen. Das Recht, namentlich als Urheber des entsprechenden Fotos genannt zu werden, bleibt immer bestehen. Egal wie viel für die Nutzungsrechte bezahlt wurde. Ein Nutzungsrecht kann übertragen werden, das Urheberrecht nicht. Es bleibt bis zu 70 Jahre über den Tod hinaus an den Urheber gebunden. Ein zum Beispiel vom Auftraggeber gewünschter Verzicht auf die urheberrechtlich verbriefte Nennung des Urhebers muss im Einzelfall ausgehandelt und schriftlich vereinbart werden.
Die Bildrechte Dritter.
Wir haben den Urheber und den Käufer/Inhaber der Nutzungsrechte. Was aber, wenn auf dem entsprechenden Foto eine dritte Person zu sehen ist, also weder Urheber noch Nutzer? In den meisten Fällen benötigt man hier im Rahmen der Persönlichkeitsrechte vor der Veröffentlichung eine vertraglich fixierte, schriftliche Genehmigung der abgebildeten Person. Es gibt nur wenige Ausnahmen oder auch Grauzonen. Zum Beispiel in der Eventfotografie. Personen des öffentlichen Lebens, also Promis, dürfen im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen ohne Genehmigung abgebildet werden. Privatpersonen, sofern sie nicht deutlich erkennbar, abseits einer zur Veranstaltung gehörenden Personengruppe zu sehen sind, auch.
Wie unschwer zu erahnen ist, bewegen wir uns hier immer weiter auf ein Gebiet, das viel Interpretationsspielraum lässt. Spätestens mit der Bilderflut in den Sozialen Netzwerken und deren vielfältigen, sich schnell verändernden Formen der Verwendung sowie Verbreitung von Fotos ist es kaum noch möglich, eine Rechtsgrundlage zu erhalten, die in jeder Situation sicher und eindeutig ist.
Dennoch. Das Thema Bildrechte auf die leichte Schulter zu nehmen, ist und bleibt immer noch eine denkbar schlechte Idee.
Eine ganz interessante FAQ zum Thema Abmahnungen wegen unerlaubter Bildernutzung fand ich bei rechtsanwalt-schwenke.de.
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