Fotocredits würdigen Fotografen und schützen deren Rechte. Die korrekte Angabe der Namen und eine sichtbare Platzierung sind ein Ausdruck von Fairness und Professionalität!
Der § 13 Anerkennung der Urheberschaft des Urheberrechtsgesetzes stellt klar: Urheber, also die Fotograf:innen, haben das Recht auf die Nennung ihres Namens bei Reproduktion und Verbreitung ihrer Werke. Sie können festlegen, ob und wie ihr Name im Wortlaut erscheinen soll, beispielsweise:
Foto: Raimund Verspohl (www.raimund-verspohl-portraits.com).
Das Recht auf Fotocredits bleibt unabhängig vom Umfang verkaufter oder abgetretener Nutzungsrechte. Leider bestehen hier oft Missverständnisse. So meinte jemand auf die fehlende Nennung meines Namens in einer Pressemitteilung, das bezahlte Foto erfordere keine Credits – siehe oben.
Mehr zum Thema findest Du in meinem Beitrag auf LinkedIn: Bildrechte. Unwissenheit, Ignoranz und Grauzonen.
Stell Dir vor, Dein Produkt wird auf einer Shopping-Seite gezeigt, aber Dein Name fehlt. Blöd, oder? Fotocredits sind essenziell für Fotograf:innen – Aufträge entstehen oft, wenn jemand ein Foto sieht und sich vom angegebenen Fotografen ebenfalls porträtieren lassen möchte.
„Foto: Raimund Verspohl“
Positionierung: Direkt unter dem Foto oder am Ende der Druckseite. Bei genügend Platz: gerne auch mit URL https://www.raimund-verspohl-portraits.com/.
Plattformen wie Blogs, Webseiten etc.
„Foto: Raimund Verspohl“
Verlinkung: https://www.raimund-verspohl-portraits.com
Plattformen wie Instagram, Facebook, LinkedIn etc.
„Foto: Raimund Verspohl“
Tagging: Instagram @_raimund_verspohl_photography
Gerne im Vorfeld anfragen! Vielen Dank!